2013-08-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 06.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2013 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 06.06.2013 mit der Condor Autohaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 170) und der Auto Will - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 297) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Auto - Will GmbH.
2013-10-18: Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Automobilen, Ersatzteilen und Zubehör, die Reparatur und Vermietung von Kraftfahrzeugen, das Erbringen von Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Nicht mehr Geschäftsführer: Will, Hans-Eugen, Iserlohn. Bestellt als Geschäftsführer: Gebel, Jürgen, Iserlohn, *07.08.1964.
2021-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 , 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 13 (Liquidation) und 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Berichtigung zur allgemeinen Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.