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Auto Deters GmbH & Co. KG

Autohaus, Autohändler, Rent..., Mietzeitraums, Subaru, Ausstattungs, Geschäft für Autoersatzteile
Adresse / Anfahrt
Mindener Straße 131
49084 Osnabrück
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-27:
(die Übernahme des Betriebs des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma "Auto Deters, Inh. Frank Beck e.K.", der Handel mit sowie die Reparatur und Vermietung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrgzeugteilen und alle mit den vorgenannten Leistungen zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Vermittlung von Krediten, Versicherungen und Leasingverträgen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mindener Straße 131, 49084 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist alleinvertretungsberechtigt. Persönlich haftender Gesellschafter: Auto Deters Beteiligungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 210574), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2016 Teile des Vermögens der Auto Deters, Inh. Frank Beck e.K. mit Sitz in Osnabrück als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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