2010-03-12: Bestellt als Geschäftsführer: Beckendorf, Jan Jesko, Berlin, *01.06.1976.
2011-03-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Beckendorf, Jan Jesko, Berlin, *01.06.1976.
2018-03-15: Bestellt als Geschäftsführer: Eggert, Constance, Sellin, *20.02.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit dem Prokuristen Bert Mielke, *25.03.1968: Seitz, Yvonne, Putbus, *06.02.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit der Prokuristin Yvonne Seitz, *06.02.1971: Mielke, Bert, Altenkirchen, *25.03.1968.
2018-10-05: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Eggert, Manfred, Bergen auf Rügen, *06.10.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma und SItz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Auto Eggert GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 06.07.2022 mit der Auto Eggert GmbH als übertragendem Rechtsträger mit Sitz in Bergen auf Rügen (Amtsgericht Stralsund HRB 552) sowie mit der Autohaus Eggert GmbH als übertragendem Rechts träger mi Sitz in Bergen auf Rügen (Amtsgericht Stralsund HRB 7024) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.