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Auto Fischer GmbH

Autogeschäft
Adresse / Anfahrt
Frömmstedter Straße 30
99638 Kindelbrück
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3x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: der An- und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen und das Betreiben einer Kfz-Werkstatt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, Klaus Michael, Wundersleben, *12.07.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-18:
Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Frömmstedter Straße 30, 99638 Kindelbrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Fischer, Klaus Michael, Sömmerda, *12.07.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 20.06.2012 mit der KMF Messtechnik und Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Sömmerda (Amtsgericht Jena HRB 107832) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 03.07.2012 zugestimmt.

2020-05-20:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 20.06.2012 mit der KMF Messtechnik und Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Sömmerda ist durch Aufhebung zum 31.12.2019 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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