2013-06-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2013 mit Nachtrag vom 06.05.2013. Geschäftsanschrift: Geislinger Straße 26, 74542 Braunsbach. Gegenstand: Betrieb einer KfZ-Werkstatt mit Verkauf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hollmann, Gerd, Braunsbach, *30.09.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-05: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "Autohaus Hollmann GmbH & Co. KG", Braunsbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 727186) um 1.001,00 EUR auf 26.001,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 26.001,00 EUR. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Hollmann GmbH & Co. KG", Braunsbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 727186) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den operativen Geschäftsbetrieb "Betrieb einer KfZ-Werkstätte und Autohandel" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-08-05: Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Autohaus Hollmann GmbH & Co. KG", Braunsbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 727186) am 01.08.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2013-08-26: Bestellt als Geschäftsführer: Hollmann, Daniel, Braunsbach, *01.04.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1,00 EUR auf 26.002,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.002,00 EUR.
2015-09-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Hollmann, Gerd, Braunsbach, *30.09.1951.