2012-01-09: Rechtsverhaeltnis: Der mit der Ahrendt AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 08.12.2011 mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet.
Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragspartner Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.