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Auto-Karadas GmbH & Co. KG

Verkaufsfahrzeugen, Autokauf ist Vertrauenssache, Gebrauchtwagenzertifikat..., Gebrauchtwagengarantie, Abgasuntersuchung, Fahrzeugbestand, Gebrauchtfahrzeug
Adresse / Anfahrt
Gottlieb-Keim-Straße 1
95448 Bayreuth
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-28:
(An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, Neufahrzeugen und aller damit im Zusammenhang stehenden geschäftlichen Tätigkeiten, die Erbringung von Reparaturleistungen, die Vermittlung von Versicherungen und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Keim-Str. 1, 95448 Bayreuth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Auto Karadas Verwaltungs-GmbH, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 6480), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-05:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zipfel-Karadas, Ulrike, Bayreuth, *20.07.1971. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers jeweils vom 09.05.2017 das unter der Firma Auto Karadas Inh. Hidir Karadas e.K. mit Niederlassung in Bayreuth betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Karadas, Hidir, Bayreuth, *23.02.1970 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.