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Auto-Ohly GmbH

Datenverarbeitung, Kfz-Werkstatt, Schmiederei..., Auspuff-Service
Adresse / Anfahrt
Stahlberger Weg 1
09471 Bärenstein
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2016. Geschäftsanschrift: Stahlberger Weg 1, 09471 Bärenstein. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben einer Kraftfahrzeugwerkstatt, Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen, Betreiben eines Schlüsseldienstes, Bauschlossertätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ohly, Heimo, Bärenstein, *21.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme des Einzelkaufmannes Auto Heimo Ohly e.K. mit der Niederlassung in Bärenstein und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2017-06-21:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 19.06.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen als Ganzes des Einzelkaufmannes Auto Heimo Ohly e.K. mit der Niederlassung in Bärenstein übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 21.06.2017.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.