2007-03-05: Andreas Schäfer GmbH & Co. KG, Harsewinkel (Heinrich-Hertz-Str. 1, 33428 Harsewinkel, Gegenstand:der Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Auto-Schäfer Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Harsewinkel (AG Gütersloh HRB 7525).
2007-07-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2007 mit der Auto-Schäfer GmbH mit Sitz in Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRB 2787) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-12: Firma geändert in:Auto-Schäfer GmbH & Co. KG.
2020-10-07: Änderung zur Geschäftsanschrift: Mecklenburger Weg 10, 33428 Harsewinkel.