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Auto-Strunk GmbH

Automobile und Zweiräder, Autogeschäft, Modix..., Notfallnummer, Beurteilungen und Bewertungen, MaritzCX, Transit, Werberelevante
Adresse / Anfahrt
Neusser Straße 460-474
50733 Köln
1x Adresse:

Ernst-Tellering-Straße 50
40764 Langenfeld (Rheinland)


Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2009. Geschäftsanschrift: Neußer Straße 460-474, 50733 Köln. Gegenstand: Kfz-Handel und Werkstatt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Strunk, Karl Heinrich, Köln, *14.08.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 500.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der AUTO-STRUNK Gustav Albrecht Strunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 1503) beschlossen. 525.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Prumbaun, Thomas, Köln, *10.11.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Strunk, Edith, Köln, *08.01.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der AUTO-STRUNK Gustav Albrecht Strunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 1503) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-09-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Auto-Strunk GmbH. Nach Berichtigung des Familiennamens von Amts wegen nunmehr Geschäftsführer: Prumbaum, Thomas, Köln, *10.11.1965.

2010-12-30:
Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Gustav Albrecht Strunk Kommanditgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 2066) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 01.12.2010. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 01.12.2010 zugestimmt.

2013-02-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prumbaum, Thomas, Köln, *10.11.1965.

2014-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.

2020-07-31:
Der mit der Gustav Albrecht Strunk Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Köln, HRA 2066) am 01.12.2010 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung zum Ablauf des 31.07.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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