2009-09-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. Geschäftsanschrift: Ruhrorter Str. 34 A, 47059 Duisburg. Gegenstand: ist der Betrieb von Reparaturwerkstätten einschließlich des Ein- und Verkaufs von Motoren, Ersatzteilen, technischem Bedarf und dekorativen Artikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Cramer-Biermann, Dirk, Duisburg, *10.02.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der AutoHaus am Großmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 5997), nämlich des Teilbetriebs "Ein- und Verkauf von Motoren, Ersatzteilen, technischem Bedarf sowie der Betrieb von Reparaturwerkstätten", nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 26.08.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-09-18: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2009 wirksam geworden.