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Autodienst Hoppegarten GmbH

mercedes, Transporter, Auflieger..., Fahrzeugmarkt, DFSK, Fahrzeugvermietung, Servicebetrieb-Iveco, Servicebetrieb-MAN, Komb./e, Erfüllung der Forschungs, Verwirklichung der Forschungs
Adresse / Anfahrt
Neuer Hönower Weg 3
15366 Hoppegarten
1x Adresse:

Am Fuchsbau 1
15345 Petershagen/Eggersdorf


Kontakt
88 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 88 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-19:
Geschäftsführer: Recker, Patrick, *23.11.1979, Harsewinkel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Recker, Thorsten, *18.03.1973, Harsewinkel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2012-09-21:
Sitz der Firma: Zweigniederlassung errichtet: 1. Autodienst Hoppegarten GmbH 15345 Petershagen/Eggersdorf Am Fuchsbau 1, 15345 Petershagen/Eggersdorf

2016-06-03:
Kapital: 250.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.05.2016 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Verschmelzung durch Aufnahme der FATEC Fahrzeug Service GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 35873 B, um 100.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 3 .

2016-07-12:
Sitz der Firma: Zweigniederlassung errichtet: 2. Autodienst Hoppegarten GmbH 13055 Berlin Ferdinand-Schultze-Straße 97, 13055 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die FATEC Fahrzeug Service GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 35873 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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