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Autodienst Weißensee GmbH

Amtsgeric, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugmechatroniker..., GmbHFalkenberger, KfZ-Fachbetrieb
Adresse / Anfahrt
Falkenberger Straße 46
13088 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-22:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Falkenberger Straße 46, 13088 Berlin

2017-09-14:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.700,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und sodann zur Glättung um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 erhöht. Weiter ist durch Beschluss derselben Gesellschafterversammlung das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Verschmelzung der Weißenseer Autodient UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Cahrlottenburg, HRB 179694 B) auf die Gesellschaft um EUR 100,00 auf EUR 25.700,00 erhöht. Der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 3 (Stammkapital), § 6 (Gesellschafterversammlung) und § 7 (Geschäftsführung). § 11 (Gründungskosten) ist aufgehoben; § 12 (Bekanntmachungen) wird umnummeriert zu § 11 (neu), § 13 (Schlussbestimmungen) zu § 12 (neu).

2017-09-14:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die Weißenseer Autodienst UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 179694 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.