2019-01-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2018. Geschäftsanschrift: Oppelner Straße 25, 41199 Mönchengladbach. Gegenstand: der Betrieb einer KFZ-Werkstatt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Bartels, Markus, Mönchengladbach, *11.03.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Änderung der Firma und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: Autofit Bartels GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage das Vermögen des von Herrn Markus Bartels, Mönchengladbach, *11.03.1975, als Inhaber des unter der Firma Autofit Bartels e.K. in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 7260) betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des Unternehmens unter der Firma Autofit Bartels e.K. (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 7260) sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-05-29: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.05.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-05-17: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 16, 41199 Mönchengladbach.