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Autoforum24 Makki GmbH

Adresse / Anfahrt
Helmholtzstraße 14
52428 Jülich
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-07-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2022. Geschäftsanschrift: Helmholtzstr. 14, 52428 Jülich. Gegenstand: ist der Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Makki, Hussein, Jülich, *03.11.1991; Makki, Ibrahim, Jülich, *08.01.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Makki, Ibrahim, Jülich, *08.01.1994 unter der Firma Autohandel Ibrahim Makki e.K. in Jülich (Amtsgericht Düren, HRA 3974) sowie des von dem Einzelkaufmann Makki, Hussein, Jülich, *03.11.1991 unter der Firma Autohandel Hussein Makki e.K. in Jülich (Amtsgericht Düren, HRA 3975) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.05.2022. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2022-07-27:
Die Ausgliederung ist mit den Eintragungen auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger am 21.07.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.