2008-08-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Friedrich, Thomas, Merzig, *17.04.1962.
2009-03-27: Geschäftsanschrift: Kirchheimer Straße 59 c, 67269 Grünstadt. Gesamtprokura Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Antony, Bernd, Etzling, *04.09.1957.
2012-09-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krause, Lars, Kaiserslautern, *24.03.1970.
2014-12-19: Der mit der Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Georg Rittersbacher GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 2040) am 13.02.1981 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
2016-12-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Welling, Klaus, Ruppertsberg, *26.08.1968.
2017-05-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Rittersbacher, Georg jun., Ingenieur, Kaiserslautern.
2021-01-13: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.12.2020 mit der Autohandel Rittersbacher GmbH mit Sitz in Gemersheim (Amstgericht Landau in der Pfalz, HRB 11007 ) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-08: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohandel Rittersbacher GmbH (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 11007) am 19.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.