2020-06-16: (Betrieb eines Autohauses zum An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Freizeitmobilen, Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge und Freizeitmobile, Vermietung von Kraftfahrzeugen und Freizeitmobilen sowie Verkauf von Zubehörteilen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ambros Verwaltungs GmbH, Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 34820), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-01: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers je vom 18.06.2020 das unter der Firma Ambros Automobilservice e.K. in Bobingen betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Ambros, Rainer, Königsbrunn, *16.05.1967 übernommen. Die Ausgliederung wurde am 30.06.2020 wirksam mit der Eintragung im Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.