2005-02-03: Die Gesellschafterversammlung hat am 18.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern. Stammkapital nunmehr: 26.000,00 EUR.
2008-02-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Ausber, Josef, Kaufmann, Everswinkel-Alverskirchen, *15.01.1933.
2014-04-09: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammeinlagen, Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital 27.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Stammkapitalerhöhung erfolgte durch Sacheinlage in der Weise, dass die Gesellschafter ihre Beteiligungen an den atypisch stillen Gesellschaften, welche an der Firma beteiligt sind, einbringen.
2015-05-29: Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 48157 Münster, Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 67, 48157 Münster.
2015-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Auto Center Ausber GmbH mit Sitz in Telgte (Amtsgericht Münster, HRB 9649) beschlossen. Neues Stammkapital 28.000,00 EUR. Einzelprokura: Hunkenschröder, Ludger, Münster, *06.07.1969.
2015-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2015 mit der Auto Center Ausber GmbH mit Sitz in Telgte (Amtsgericht Münster, HRB 9649) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.