2014-12-09: Der mit der Büdenbender Immobilien u. Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen - HR A 3319) am 02. Dezember 2003 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 05. Dezember 2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tage hat der Änderung zugestimmt.
2020-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06. Juli 2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Auto-Vertrieb Büdenbender GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 3291) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.