2021-01-07: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Bergle GmbH", Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRB 511492) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-12: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Karlsruher Straße 27, 76703 Kraichtal. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 75417 Mühlacker, Geschäftsanschrift: Kißlingweg 64, 75417 Mühlacker.