2014-03-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2013. Geschäftsanschrift: Thöreyer Straße 2, 99334 Amt Wachsenburg OT Thörey. Gegenstand des Unternehmens: Sanierung von Wasser-, Brand- und Elementarschäden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hebenstreit, Ralf, Schmölln, *25.03.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-08: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hebenstreit, Ralf, Schmölln, *25.03.1965. Bestellt: Geschäftsführer: Barth, Daniel, Geschwenda, *12.03.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Autohaus Barth GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 8, 99334 Amt Wachsenburg OT Thörey. Neuer Gegenstand: der Betrieb eines Autohauses.
2019-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem Vermögen des Daniel Barth e.K. mit dem Sitz in Amt Wachsenburg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 die Gesamtheit des Vermögens von dem Daniel Barth e.K. mit dem Sitz in Amt Wachsenburg übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.