2012-08-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Autopark Bolluck GmbH Ford Vertragshändler mit Sitz in Goslar (HRB 200194) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-04-20: Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Kraftfahrzeugen, weiterhin der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, mit der Möglichkeit, deren Geschäftsführung zu übernehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft, Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk sowie der Handel mit Wohnwagen und Wohnmobilien, Handel mit KFZ-Ersatzteilen und Zubehör, Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen, Autovermietung (Selbstfahrer) und alle anderen Geschäfte, die geeignet sind, diesen Zweck zu fördern und zu unterstützen.