2016-09-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2016. Geschäftsanschrift: Speyerer Str. 11, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art, sowie mit Ersatz- und Zubehörteilen für eigene und fremde Rechnung; der Einzelhandel mit Kraft- und Schmierstoffen für eigene und fremde Rechnung, sowie die Ausführung sämtlicher Kraftfahrzeug-Reparaturen und der Kraftfahrzeug-Pflegedienst, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art; Leasing von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Voigt, Oliver, Leimen, *03.03.1969; Voigt, Thorsten, Saarbrücken, *16.08.1964, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Dechent GmbH & Co KG", Heidelberg gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2016. Geschäftsanschrift: Speyerer Str. 11, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art, sowie mit Ersatz- und Zubehörteilen für eigene und fremde Rechnung; der Einzelhandel mit Kraft- und Schmierstoffen für eigene und fremde Rechnung, sowie die Ausführung sämtlicher Kraftfahrzeug-Reparaturen und der Kraftfahrzeug-Pflegedienst, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art; Leasing von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Voigt, Oliver, Leimen, *03.03.1969; Voigt, Thorsten, Saarbrücken, *16.08.1964, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Dechent GmbH & Co KG", Heidelberg gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2019-12-17: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Dechent Verwaltungsgesellschaft mbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 334986) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.