2014-07-08: Die Autohaus Hommel & Sohn UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRB 506470) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters Hommel, Dieter, Suhl, *11.12.1957 verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.