2007-02-15: Autohaus Esenwein GmbH & Co. KG, Memmingen (Schwabenstr. 10, 87700 Memmingen, Handel mit Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen, Betrieb einer KFZ-Werkstätte und Autovermietung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Esenwein Verwaltungs GmbH, Memmingen (Amtsgericht Memmingen, HRB 12936), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-08-16: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.07.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2007 aus dem Vermögen des Inhabers Walter Esenwein das unter Firma Walter Esenwein Kraftfahrzeuge in Memmingen-Amendingen (Amtsgericht Memmingen, HRA 8543) betriebene Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wurde am 13.08.2007 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen, HRA 8543) und damit wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.