2010-01-15: Die Gesellschafterversammlung hat am 08.01.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,-) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
2010-01-29: Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 17459 Ückeritz, Geschäftsanschrift: Gartenstr. 10, 17459 Ückeritz.
2010-02-26: Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 76.800,00 EUR zum Zwecke der späteren Verschmelzung mit dem Autohaus " Am Fuchsberg" GmbH Sitz Wolgast ( Amtsgericht Stralsund HRB 956) und " Wolgaster Motorradhaus GmbH" Sitz Ückeritz ( Amtsgericht Stralsund HRB 2962) beschlossen. 128.000,00 EUR.
2010-03-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2010 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 09.02.2010 mit der Autohaus " Am Fuchsberg" GmbH mit Sitz in Wolgast (Amtsgericht Stralsund HRB 4018) und "Wolgaster Motorradhaus GmbH" mit Sitz in Ückeritz ( Amtsgericht Stralsund HRB 2962) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.