2007-05-25: Autohaus Fischer GmbH & Co. KG, Alheim (Industriestraße 5, 36211 Alheim, Die Gesellschaft befasst sich mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen, Ersatz- und Zubehörteilen sowie der Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und Servicearbeiten an Kraftfahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: WM Fischer GmbH, Alheim (Bad Hersfeld HRB 2170).
2007-11-15: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Autohaus Werner Fischer, Inhaber Wener Fischer e.K. mit Sitz in Alheim (Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1530) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.