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Autohaus Grabowski GmbH

Beurteilungen und Bewertungen, MaritzCX, Werberelevante..., Vorgänger, FordPass, Tourneo, Bedrohliches, Identitätsdaten, Einlagerung, Inspektionsservice
Adresse / Anfahrt
Senftenberger Straße 47
01979 Lauchhammer
1x Adresse:

Güterbahnhofstraße 51
01968 Senftenberg


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-11-05:
Gegenstand: aller Art einschließlich des Handels mit Ersatzteilen sowie der Vermittlung von Finanzierungen von Fahrzeugen, die Führung einer Autovermietung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.09.2008 wurden das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR auf 25.6000 EUR erhöht, der Gegenstand der Gesellschaft erweitert und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Insbesondere wurden geändert § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen)..

2015-01-21:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Grabowski, Michael

2015-10-03:
Sitz der Firma: Lauchhammer; Geschäftsanschrift: Senftenberger Straße 47, 01979 Lauchhammer; Kapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Ausgliederung um 24.400,00 EUR auf 50.000,00 EUR sowie die Sitzverlegung nach Lauchhammer und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 sowie § 3 (Stammkapital) beschlossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 22.07.2015 das Vermögen der Michael Grabowski e.K. mit Sitz in Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus, HRA 600) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird