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Autohaus Hübel GmbH

Vertragswerkstatt
Adresse / Anfahrt
Zum Hasensprung 1
74613 Öhringen
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2021. Geschäftsanschrift: Zum Hasensprung 1, 74613 Öhringen. Gegenstand: Der Betrieb eines Autohauses mit Kfz-Reparaturwerkstatt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hübel, Martina, Öhringen, *17.12.1982; Petricevic, Thomas, Neuenstein, *04.05.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hübel, Karl, Neuenstein, *10.05.1952 als Inhaber der Firma "Autohaus Hübel e.K.", Öhringen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 731444) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.09.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-14:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Autohaus Hübel e.K.", Öhringen am 14.10.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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