2008-03-25: Bestellt als Geschäftsführer: Graf-Sturm, Annette, Göttingen, *01.10.1955, einzelvertretungsberechtigt.
2008-04-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Kurt, Kaufmann, Einbeck; Graf-Sturm, Annette, Göttingen, *01.10.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Purwin, Jörg, Northeim, *28.04.1966; Rösner, Michael, Northeim, *19.05.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bienotsch, Klaus-Peter, Einbeck.
2015-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Autohaus Hübener GmbH. Geschäftsanschrift: Altendorfer Tor 21, 37574 Einbeck.
2020-12-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Purwin, Jörg, Northeim, *28.04.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Kaap, Christian Alexander, Holzminden, *17.02.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-19: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Riebold-Rösner-Raith GmbH am 19.11.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-11-19: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.10.2021 mit der Riebold-Rösner-Raith GmbH mit Sitz in Northeim verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.