2006-05-11: Autohaus Henschel e.K., Frohburg (Wiesenmühlenweg 5, 04654 FrohburgHandel mit Kfz, Ausführung von Werkstattleistungen). Einzelkaufmann. Inhaber: Henschel, Dietmar, Frohburg, *14.08.1964. Entstanden durch Verschmelzung der Autohaus Henschel GmbH mit dem Sitz in Frohburg (Amtsgericht Leipzig, HRB 5716 ) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vomselben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters Dietmar Henschel. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.