2008-04-09: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Autohaus Hoppe KG" mit Sitz in Neumünster beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2008-04-22: Rechtsverhaeltnis: Die Umwandlung ist mit der am 16.04.2008 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Kiel, HRA 6072 KI) wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..