2005-01-13: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Israel, Claus, Kraftfahrzeugmeister, Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Israel, Kerstin, Kreischa, *18.10.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-29: Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 24,87 EUR auf 306.800,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen, geändert wurde insbes. § 3 (Stammkapital). Neues Stammkapital: 306.800,00 EUR.
2013-06-20: Bestellt: Geschäftsführer: Israel, Claus, Kreischa, *23.03.1939, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert und ergänzt: Geschäftsführer: Israel, Bernd, Lohmen, *12.01.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-03: Bestellt: Geschäftsführer: Pelzer, Kay, Dresden, *20.03.1972; Rädlein, Tim, Dresden, *03.02.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Israel, Claus, Kreischa, *23.03.1939; Israel, Bernd, Lohmen, *12.01.1961; Israel, Kerstin, Kreischa, *18.10.1961.
2020-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Autohaus Israel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11064) beschlossen. Die Verschmelzung wurde am 29.11.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-11-04: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Autohaus Israel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11064) beschlossen. Die Verschmelzung wurde am 29.10.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.