2012-04-17: Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Autohaus Königsbrunn M&F GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Königsbrunn. Geschäftsanschrift: Hunnenstraße 27, 86343 Königsbrunn. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Königsbrunn M&F Verwaltungs-GmbH, Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 26965). Je ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Fülle, Pierre, Augsburg, *24.10.1986; Melcher, Manfred, Oberottmarshausen, *28.06.1965.
2021-06-24: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2021 mit Nachtrag vom 09.06.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der BayernCar GmbH mit dem Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 13264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers am 23.06.2021. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.