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Autohaus Kaus GmbH

Konzernpartner Ihrer, Konzernpartner Ihrer Wahl, Mögliche Zusatzbausteine..., Eigenschadendeckung, Gelmeroda, Servicebetrieb-Skoda
Adresse / Anfahrt
Schustergasse 1
99428 Weimar
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-04-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2009. Geschäftsanschrift: Schustergasse 1, 99428 Weimar OT Gelmeroda. Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen jeder Art, deren Wartung, Instandsetzung, Instandhaltung, Vermietung von Kraftfahrzeugen und deren Reparatur. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kaus, Manfred, Weimar OT Gelmeroda, *23.11.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kaus, Erika, Weimar OT Gelmeroda, *23.06.1960; Kaus, Melanie, Weimar OT Gelmeroda, *27.06.1982. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens 'Service rund um's Auto Inh. Manfred Kaus e.K.', mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRA 101731) mit Ausnahme des Grundbesitzes in der Gemarkung Gelmeroda (Flur 1, Flurst. 32/9, 34/4, 34/5 und 34/7) samt der aufstehenden Gebäude sowie der hiermit in Zusammenhang stehenden Darlehensverträge aus dem Vermögen des Inhabers. Die Eintragung ist wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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