2005-02-16: d.Saale). Die Kehm-Woytinnek GmbH mit dem Sitz in Bad Neustadt/Saale (Amtsgericht Schweinfurt HRB 1843) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-02-16: d.Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Autohaus Kehm GmbH. Neuer Gegenstand: Der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugzubehör und -ersatzteilen, der Betrieb von Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten, die Vermietung von Fahrzeugen sowie die Ausübung aller mit einem Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten.
2005-02-16: d.Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2004 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 45.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Autohaus Bad Neustadt, Schweinfurter Straße GmbH mit dem Sitz in Bad Neustadt/Saale und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
2006-02-16: d.Saale). Die KehmMotors Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d.Saale (Amtsgericht Schweinfurt HRB 3478) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Kehm, Ulrike, Bad Neustadt/Saale, *09.08.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-01-09: d.Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 hat die Änderung der §§ 17 (Bekanntmachungen) und 18 (Beirat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-03-05: d.Saale. Bestellt: Geschäftsführer: Lisa, Woytinnek, Bad Neustadt a. d. Saale, *06.02.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.