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Autohaus Keller GmbH & Co. KG

AUTOHAUS, Seite durchsuchen Suchbegriff, Neuwagenkonfigurator..., Fahrzeugmarkt, Autohäuser, Karoq, Vorführfahrzeug, TSI, MODELLÜBERSICHT
Adresse / Anfahrt
Schneeberger Straße 67
08340 Schwarzenberg /Erzgeb.
1x Adresse:

Röntgenstraße 48
08529 Plauen


Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-07:
(der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Kfz-Teilen und Kfz-Zubehör sowie der Betrieb von Kfz-Werkstätten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schneeberger Straße 67, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Thomas Keller Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwarzenberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz HRB 33611).

2021-03-02:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 18.02.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Handelsgeschäft als Ganzes von dem einzelkäufmännischen Unternehmen Thomas Keller e.K. mit Niederlassung in Schwarzenberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, HRA 9276) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 02.03.2021.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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