2007-09-06: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit der Anneliese Witte Handelsgesellschaft mbH & Co. KG (künftig: Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co.KG) mit Sitz in Jesteburg (AG Tostedt HRA 200237) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co.KG (vormals: Anneliese Witte Handelsgesellschaft mbH & Co. KG) mit Sitz in Jesteburg (AG Tostedt HRA 200237) am heutigen Tage eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.