2009-05-04: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20,00 EUR beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und mit ihr der Unternehmensgegenstand geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die erneute Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2009 hat außerdem die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 a (Veränderungen im Gesellschafterbestand), § 4 a (Anmeldepflicht), § 5 (Geschäftsjahr), § 6 (Jahresabschluss) und § 8 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Brüner Landstraße 37, 46485 Wesel. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit -Neu- und Gebrauchtwagen einschließlich Teilen und Zubehör -Kraftfahrzeugreperaturen -Tankstellen und Wagenpflege -Abschlepp- und Unterstelldienst -Finanzierungen sowie die Vermittlung und Vergabe von Garantien -Finanzierung und Leasinggeschäfte -Vermittlung und Verleih von Selbstfahrmietfahrzeugen -Fahrzeuglackierungen. 25.600,00 EUR. Neu bestellt als Geschäftsführer: Lackermann, Jörg, Wesel, *01.05.1969; Lackermann, Sven, Wesel, *01.05.1969; Lackermann, Maik, Wesel, *09.07.1976; Lackermann, André, Wesel, *02.01.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-04-30: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lackermann GmbH am 23.04.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
2010-04-30: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.03.2010 mit der Lackermann GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg - HRB 10994) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.