2010-12-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2010. Geschäftsanschrift: Schwalheimer Straße 71, 61231 Bad Nauheim. Gegenstand: Der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Ersatzteilen und Kraftfahrzeug-Zubehör sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Marnet, Heinrich, Glashütten, *04.08.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-25: Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 61231 Bad Nauheim, Geschäftsanschrift: Friedberger Straße 98 - 102, 61231 Bad Nauheim. Einzelprokura: Haas, Manfred, Oberkochen, *09.03.1957; Kober, Marielle, Glashütten, *31.12.1974; Marnet, Klaus Dieter, Glashütten, *20.12.1964; Marnet, Niels, Königstein, *09.07.1980.
2013-10-24: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Autohaus Marnet GmbH & Co. KG mit Sitz in Königstein (AG Königstein HRA 1940) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-31: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Marnet GmbH & Co. KG am 22.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.