2015-06-02: Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Moser, Horst, Kraftfahrzeugmeister, Bonndorf im Schwarzwald. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Moser, Joachim Horst, Bonndorf im Schwarzwald, *25.04.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.