2010-03-17: Gegenstand: Handel mit und Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art sowie Handel mit Ersatzteilen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Tätigung von Kapitalanlagen jeder Art, insbesondere in Wertpapieren, und Handel mit Wertpapieren, sämtlich auf eigene Rechnung und nicht für Dritte Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 und 04.03.2010 ist der Gegenstand und dazu § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages geändert worden..
2011-08-25: Geschäftsführer: 4. Klein, Gottfried, *25.10.1952, Traunkirchen/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; nicht mehr Geschäftsführer: 3. Klein, Monika..
2011-10-21: Geschäftsführer: 5. Klein, Monika, *22.12.1952, Wien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2015-06-12: Nicht mehr Geschäftsführerin: Klein, Monika. Geschäftsführer: Rahbari, Kurosh, *25.05.1972, Probsteierhagen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2016-12-09: Kapital: 645.000 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2016 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Probsteier Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Probsteierhagen (HRB 16763, Amtsgericht Kiel) auf 645.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen).
2017-04-25: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Probsteier Vermögensverwaltung GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 16763 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.