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Autohaus Raters GmbH & Co. KG

Anzahl des/der Verstoßes, Moderationsentscheidung, Schutzniveau..., Interessenabwägung, Buchst, Nutzungszwecke
Adresse / Anfahrt
Allensteiner Straße 6
49624 Löningen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-27:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Allensteiner Straße 6, 49624 Löningen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Raters Verwaltungs-GmbH, Löningen (Amtsgericht Oldenburg HRB 211604), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2017/14.03.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.02.2017/14.03.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Raters, Berna, geb. 24.01.1964 unter der Firma Bernard Raters, Inh. Berna Raters e.K in Löningen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-03-20:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.03.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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