2013-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 14 (Gesellschafterversammlung) und 19 (Sonstiges, jetzt Schiedsvereinbarung) sowie die Neueinfügung von § 20 (Sonstiges) beschlossen.
2013-12-06: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2002 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2002 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Löwen Automobile GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 202214) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.