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Autohaus Steinle GmbH & Co.KG

SUZUKI-Servicepartner, Fabrikate
Adresse / Anfahrt
Falkenstraße 3
68753 Waghäusel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-23:
(Der Vertrieb von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, von Ersatzteilen und Autozubehör aller Art, sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstätte und die Vornahme aller Geschäfte, welche direkt oder indirekt mit dem Vorstehenden in Zusammenhang stehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Falkenstraße 3, 68753 Waghäusel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Steinle Beteiligungs GmbH, Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 734266).

2019-09-06:
Firma geändert; nun: Autohaus Steinle GmbH & Co.KG. Der Einzelkaufmann Günter Steinle, Waghäusel, *27.04.1943, hat als Inhaber der Firma "Autohaus Steinle e.K.", Waghäusel das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 27.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wurde mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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