2012-09-18: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Autohaus Schötz Gmbh mit Sitz in Lübbenau (AG Cottbus, HRB 7021 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird