2006-05-03: Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Walter Ritzel Verwaltungs-GmbH, Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 8066), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-08-09: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.05.2006 und 10.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 02.05.2006 und 27.07.2006 das von dem Einzelkaufmann Ritzel, Walter, Lippstadt, 21.06.1952 unter der Firma Walter Ritzel in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRA 3625) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-17: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.08.2006 wirksam geworden.