2006-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 21.9.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) und § 6 (Bekanntmachungen) beschlossen.
2007-01-15: Bestellt als Geschäftsführer: Weeber, Andreas, Weil der Stadt, *01.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Weeber, Kurt, Kfz.-Meister, Weil der Stadt.
2013-11-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Weeber, Rolf, Kfz.-Meister, Weil der Stadt.
2014-04-22: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 260.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
2014-05-08: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Weeber Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 250755) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.