2017-08-23: (Handel mit Neufahrzeugen aller Marken, insbesondere OPEL, Handel mit Gebrauchtfahrzeugen, Handel mit Kfz-Teilen und Zubehör, Vermietung von Kfz, Vermittlungen von Kfz-Versicherungen und Finanzdienstleistungen (außer § 34 GWO), Reparatur- und Serviceleistungen im Kfz-Gewerbe, Lackierarbeiten und Karosserieinstandsetzungen sowie Geschäfte, die der Errichtung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können, dazu gehört auch die auftragsgebundene Fertigung von Aufbauten für LKW und Anhänger, insbesondere für den Transport von Turnierpferden.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Österreicher Str. 93, 01279 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Autoservice Zobjack GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 22217), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.08.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Handelsgeschäft als Ganzes aus dem Vermögen des Auto Zobiack Nachfolger Torsten Zobjack e.K. mit dem Sitz in Dresden übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-09-11: Die Autohaus Zobjack GmbH mit dem Sitz in Dresden ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.