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Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Joseph Brass GmbH & Co. KG

Autohaus, Kraftstofftyp, Kraftstoffverb..., Teilebestellung, Teilezentrum, Teilevertriebs, Public Servicebox, Ausstattungsdetails
Adresse / Anfahrt
Würzburger Straße 1
63739 Aschaffenburg
1x Adresse:

Guerickestraße 9
60488 Frankfurt am Main


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-24:
Einzelprokura: Prietzel, Thomas, Neustadt, *04.09.1963.

2011-09-14:
Die Brass City Car GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76423) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-08-02:
Einzelprokura: Kropfeld, Franz, Wiesbaden, *27.12.1955.

2016-08-04:
Einzelprokura: Pfeifer, Bernd, Michelstadt, *06.02.1961. Prokura erloschen: Brass, Felix gen. Paul, Aschaffenburg; Spall, Werner, Karlstein am Main, *19.10.1963.

2016-08-25:
Die Brass Automobile Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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